Ge­richt­li­che und au­ßer­ge­richt­li­che Kon­flikt­lö­sun­gen

ak­tua­li­siert am 31.01.24        von Jen­ni­fer Reh, Ofe­lia Sa­fa­ri­an, Lea Zim­mer­mann     Fa­mi­li­en­recht, Ge­org-Au­gust-Uni­ver­si­tät Göt­tin­gen

Rundes Icon, das für den Inhaltsbereich "Trennung rechtlich durchdenken" steht. Gezeigt werden ein Mann und seine Tochter im Schulalter, die nah beieinander stehend auf ein Waage- und ein Paragraphensymbol blicken.
Was er­war­tet Sie auf die­ser Sei­te?

Hier er­hal­ten Sie In­for­ma­tio­nen zu den fol­gen­den The­men:


  1. Elternvereinbarungen
  2. Konfliktlösung mit anwaltlicher Hilfe
  3. Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht
  4. Akteure in Sorge- und Umgangsverfahren
  5. Scheidung und Scheidungsverfahren

Elternvereinbarungen

Um den All­tag mit Kin­dern zu or­ga­ni­sie­ren, ver­stän­di­gen sich El­tern stän­dig über die Aus­übung der el­ter­li­chen Sor­ge, z. B. wel­cher El­tern­teil mit dem Kind zum Arzt geht oder es zum Sport­un­ter­richt fährt. Sol­che Ab­spra­chen sind auch zu tref­fen, wenn Sie als El­tern ge­trennt le­ben. Mit der Tren­nung stel­len sich aber wei­te­re Fra­gen, et­wa nach der Auf­tei­lung der Be­treu­ung oder der Aus­ge­stal­tung des Um­gangs. Da­bei kön­nen schrift­li­che El­tern­ver­ein­ba­run­gen hel­fen. Der Weg zu ei­ner gut funk­tio­nie­ren­den El­tern­ver­ein­ba­rung setzt in der Re­gel ei­ne ge­wis­se Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Ko­ope­ra­ti­ons­be­reit­schaft der El­tern vor­aus. Als El­tern soll­ten Sie Lö­sun­gen fin­den, die für Sie bei­de pas­sen, aber auch die In­ter­es­sen des ge­mein­sa­men Kin­des an­ge­mes­sen be­rück­sich­ti­gen.

Im Fol­gen­den er­fah­ren Sie, wel­che Vor­tei­le au­ßer­ge­richt­li­che El­tern­ver­ein­ba­run­gen ha­ben, wel­che Ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten be­ste­hen und ob sol­che Ver­ein­ba­run­gen rechts­ver­bind­lich sind.

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Zwei Hände schütteln sich vor einem Blatt Papier, das wie ein Vertrag aussieht.

Elternvereinbarungen helfen bei der Organisation des Alltags

Konfliktlösung mit anwaltlicher Hilfe

Wenn es um die wirt­schaft­li­chen Fol­gen ei­ner Tren­nung, ins­be­son­de­re um Un­ter­halt oder die Aus­ein­an­der­set­zung des Ver­mö­gens, geht, aber auch wenn an­de­re schwie­ri­ge Sach- und Rechts­fra­gen zu klä­ren sind, kann es hilf­reich sein, sich von ei­ner Rechts­an­wäl­tin oder ei­nem Rechts­an­walt um­fas­send be­ra­ten zu las­sen. Mit an­walt­li­cher Hil­fe kön­nen auch ein­ver­nehm­li­che Lö­sun­gen in schrift­li­chen Ver­ein­ba­run­gen fest­ge­legt wer­den. Au­ßer­dem kön­nen Sie ei­ne Rechts­an­wäl­tin oder einen Rechts­an­walt be­auf­tra­gen, für Sie in ei­nem Ge­richts­ver­fah­ren tä­tig zu wer­den. Auf der fol­gen­den Un­ter­sei­te er­fah­ren Sie, wann ei­ne an­walt­li­che Be­ra­tung im Fal­le ei­ner Tren­nung sinn­voll ist, wel­che wei­te­ren Leis­tun­gen von an­walt­li­cher Sei­te er­bracht wer­den und wel­che Kos­ten da­bei ent­ste­hen.

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Eine Frau und ein Mann geben sich im Einvernehmen die Hände, neben ihnen steht ein weiterer Mann im Anzug, der als Vermittler auftritt. Er berührt die beiden an den Armen.

Mit Hil­fe ei­ner an­walt­li­chen Be­ra­tung kön­nen ge­mein­sa­me Lö­sun­gen er­ar­bei­tet wer­den

Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht

Nicht im­mer ge­lingt in Kon­flik­ten über die Aus­übung der el­ter­li­chen Sor­ge oder des Um­gangs ei­ne au­ßer­ge­richt­li­che Ei­ni­gung. Je­der El­tern­teil kann da­her auch ein Sor­ge- oder Um­gangs­ver­fah­ren beim Fa­mi­li­en­ge­richt ein­lei­ten, um den Kon­flikt mit Hil­fe des Ge­richts zu lö­sen oder ei­ne Ent­schei­dung her­bei­zu­füh­ren. 

Sor­ge- und Um­gangs­ver­fah­ren sind zwei von­ein­an­der un­ab­hän­gi­ge und ge­trenn­te Ver­fah­ren. Wäh­rend in Sor­ge­ver­fah­ren al­le Fra­gen zur Aus­übung oder Über­tra­gung der el­ter­li­chen Sor­ge ge­klärt wer­den kön­nen, geht es in Um­gangs­ver­fah­ren um die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung des Um­gangs ei­nes El­tern­teils mit dem ge­mein­sa­men Kind.

Im Fol­gen­den er­fah­ren Sie al­les Wich­ti­ge rund um das The­ma Sor­ge- und Um­gangs­ver­fah­ren. Es wer­den Fra­gen zur Ein­lei­tung, zum Ab­lauf, zur Be­en­di­gung und zu den Kos­ten des Ver­fah­rens be­ant­wor­tet. Zu­dem wird auf die An­hö­rung des Kin­des im Ver­fah­ren ein­ge­gan­gen.

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Im Vordergrund stehen eine Frau und ein Mann, zwischen ihnen sind ein Kind und ein zerbrochenes Herz. Im Hintergrund ist eine Waage zu sehen.

Manchmal hilft nach einer Trennung nur noch der Gang zum Familiengericht

Akteure in Sorge- und Umgangsverfahren

An einem runden Tisch sind alle Akteure in Sorge- und Umgangsverfahren zu sehen. Von links nach rechts: Sachverständige, Anwältin, Jugendamt, Richterin und Verfahrensbeistand des Kindes.

Alle Akteure arbeiten im Verfahren zusammen

El­tern kön­nen sich an das Fa­mi­li­en­ge­richt wen­den, wenn es ih­nen nicht ge­lingt, ih­re Kon­flik­te über die Aus­übung der el­ter­li­chen Sor­ge oder den Um­gang mit dem Kind selbst zu lö­sen. Zu emp­feh­len ist, zu­nächst die kos­ten­lo­sen Be­ra­tungs- und Un­ter­stüt­zungs­an­ge­bo­te des Ju­gend­am­tes oder von Fa­mi­li­en- und Er­zie­hungs­be­ra­tungs­stel­len in An­spruch zu neh­men. Bei schwie­ri­gen Rechts­fra­gen kann die kos­ten­pflich­ti­ge Be­ra­tung durch ei­ne Rechts­an­wäl­tin oder einen Rechts­an­walt hilf­reich sein. Ge­lingt ei­ne Ei­ni­gung auch mit Hil­fe Drit­ter nicht, kön­nen die El­tern bzw. kann ein El­tern­teil ein Sor­ge- oder Um­gangs­ver­fah­ren vor dem Fa­mi­li­en­ge­richt ein­lei­ten. Auch das Fa­mi­li­en­ge­richt wird vor al­lem in Um­gangs­ver­fah­ren auf ei­ne ge­mein­sa­me Lö­sung hin­wir­ken und nur dann ei­ne Ent­schei­dung tref­fen, wenn die ein­ver­nehm­li­che Kon­flikt­lö­sung schei­tert.

In Sor­ge- und Um­gangs­ver­fah­ren be­steht kein An­walts­zwang, al­ler­dings kön­nen Sie sich von ei­ner Rechts­an­wäl­tin oder ei­nem Rechts­an­walt im Ver­fah­ren un­ter­stüt­zen las­sen. Das Ge­richt kann für Ihr Kind  ei­ne Ver­fah­rens­bei­stän­din oder einen Ver­fah­rens­bei­stand ein­set­zen, wenn dies zur Wahr­neh­mung der In­ter­es­sen Ih­res Kin­des er­for­der­lich ist. Das Ju­gend­amt kann die Fa­mi­lie nicht nur im Vor­feld ei­nes Ge­richts­ver­fah­rens be­ra­ten und un­ter­stüt­zen, son­dern wirkt auch in Sor­ge- und Um­gangs­ver­fah­ren mit und bringt sei­ne Fach­kennt­nis­se zur Lö­sung des Kon­flik­tes ein. Zur Klä­rung ein­zel­ner strit­ti­ger Fra­gen, et­wa zur Er­zie­hungs­fä­hig­keit ei­nes El­tern­teils, kann das Fa­mi­li­en­ge­richt au­ßer­dem ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten ein­ho­len.

Auf der fol­gen­den Un­ter­sei­te wer­den die ein­zel­nen pro­fes­sio­nel­len Ak­teu­re und ih­re Funk­tio­nen in Sor­ge- und Um­gangs­ver­fah­ren vor­ge­stellt.

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Scheidung und Scheidungsverfahren

Als Ehe­schei­dung wird die Auf­lö­sung der Ehe durch Ent­schei­dung des Fa­mi­li­en­ge­richts mit Wir­kung für die Zu­kunft be­zeich­net. Vor­aus­set­zun­gen für ei­ne Ehe­schei­dung sind der An­trag min­des­tens ei­nes Ehe­part­ners so­wie das Schei­tern der Ehe (sog. Zer­rüt­tung). Ne­ben dem Tren­nungs­wil­len ei­nes oder bei­der Ehe­part­ner setzt das Schei­tern der Ehe re­gel­mä­ßig ein min­des­tens ein­jäh­ri­ges Ge­trennt­le­ben der Ehe­leu­te vor­aus. Wel­che wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen für ei­ne Ehe­schei­dung vor­lie­gen müs­sen, wie ein Schei­dungs­ver­fah­ren ab­läuft und wie hoch die Kos­ten ei­nes Schei­dungs­ver­fah­rens sind, er­fah­ren Sie im Fol­gen­den. Zu­dem er­hal­ten Sie In­for­ma­tio­nen zum Ab­schluss ei­ner Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung.

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Zwei Hände zerreißen eine Eheurkunde. Im Hintergrund sind mehrere Geldmünzen zu sehen.

Eine Scheidung hat viele Folgen