Tren­nung recht­lich durch­den­ken

ak­tua­li­siert am 31.01.24       von Prof. Dr. Eva Schu­mann, Eli­sa­beth Gal­bas, Jen­ni­fer Reh     Fa­mi­li­en­recht, Ge­org-Au­gust-Uni­ver­si­tät Göt­tin­gen

Rundes Icon, das für den Inhaltsbereich "Trennung rechtlich durchdenken" steht. Gezeigt werden ein Mann und seine Tochter im Schulalter, die nah beieinander stehend auf ein Waage- und ein Paragraphensymbol blicken.

Orientierung im Themenbereich "Trennung rechtlich durchdenken"

Was fin­den Sie auf die­ser Web­si­te und was nicht?

Der The­men­be­reich „Tren­nung recht­lich durch­den­ken“ gibt Ih­nen einen Über­blick über al­le wich­ti­gen Rechts­fra­gen, die mit ei­ner Tren­nung zu­sam­men­hän­gen. Wenn Sie über ei­ne Tren­nung nach­den­ken und sich über mög­li­che Fol­gen in­for­mie­ren möch­ten, wenn Sie sich ge­ra­de im Tren­nungs­pro­zess be­fin­den oder wenn Sie be­reits ge­trennt le­ben, kön­nen Sie sich hier über die recht­li­chen Aus­wir­kun­gen ei­ner Tren­nung in­for­mie­ren.

Ins­ge­samt wer­den vier The­men­fel­der be­han­delt:
  • Wie kann die El­tern­ver­ant­wor­tung nach ei­ner Tren­nung ge­mein­sam zum Woh­le des Kin­des wahr­ge­nom­men wer­den?
  • Wel­che Un­ter­halts­an­sprü­che be­ste­hen und wel­che staat­li­chen Leis­tun­gen kön­nen bei fi­nan­zi­el­len Eng­päs­sen in An­spruch ge­nom­men wer­den?
  • Wie kön­nen Kon­flik­te au­ßer­ge­richt­lich ge­löst wer­den und wann ist es sinn­voll, das Fa­mi­li­en­ge­richt ein­zu­schal­ten?
  • Wie ist die Rechts­la­ge in Be­zug auf die ge­mein­sa­me Woh­nung und das ge­mein­sa­me Ver­mö­gen?

STARK möch­te Ih­nen In­for­ma­tio­nen zu al­l die­sen Fra­gen ge­ben. Dies kann al­ler­dings nicht den Rechts­rat im Ein­zel­fall er­set­zen. Ins­be­son­de­re bei schwie­ri­gen Rechts­fra­gen emp­fiehlt es sich pro­fes­sio­nel­le Hil­fe in An­spruch zu neh­men und sich an ei­ne Rechts­an­wäl­tin oder einen Rechts­an­walt zu wen­den.

Elternverantwortung nach einer Trennung

Die el­ter­li­che Sor­ge, die Be­treu­ung des Kin­des, der Um­gang mit dem Kind, die Be­stim­mung des Auf­ent­halts des Kin­des - all das ge­hört zur El­tern­ver­ant­wor­tung. Auch im Fal­le ei­ner Tren­nung be­steht die ge­mein­sa­me Ver­ant­wor­tung der El­tern für das Kind fort. Wenn Sie sich tren­nen wol­len oder schon ge­trennt le­ben, ist zu klä­ren, wie Sie die Ver­ant­wor­tung für Ihr Kind wahr­neh­men. Im Ide­al­fall schaf­fen Sie es, dass sich Ih­re Kon­flik­te als Paar nicht auf die Aus­übung der el­ter­li­chen Ver­ant­wor­tung aus­wir­ken und Sie als El­tern zum Woh­le des Kin­des wei­ter­hin ein­ver­nehm­lich zu­sam­men­wir­ken.


Da im Fal­le des Ge­trennt­le­bens meh­re­re Mög­lich­kei­ten be­ste­hen, die el­ter­li­che Ver­ant­wor­tung aus­zuü­ben, wol­len wir Ih­nen hel­fen, die pas­sen­den Lö­sun­gen für Ih­re Fa­mi­lie zu fin­den. Wel­che recht­li­chen Aspek­te Sie bei der Aus­ge­stal­tung der El­tern­ver­ant­wor­tung nach ei­ner Tren­nung be­ach­ten soll­ten, er­fah­ren Sie hier.

Mehr erfahren
Eltern halten gemeinsam mit ihrem Kind ineinander passende Puzzleteile in der Luft zusammen.

Die El­tern­ver­ant­wor­tung setzt sich aus ver­schie­de­nen el­ter­li­chen Rech­ten und Pflich­ten zu­sam­men

Unterhalt und staatliche Unterstützung

Ei­ne Tren­nung der El­tern ist häu­fig mit fi­nan­zi­el­len Ein­bu­ßen ver­bun­den: Es müs­sen zwei Haus­hal­te fi­nan­ziert wer­den und bei ver­hei­ra­te­ten El­tern fal­len Ver­güns­ti­gun­gen wie das Ehe­gat­ten­split­ting oder die Fa­mi­li­en­ver­si­che­rung weg.

Gleich­zei­tig bleibt die fi­nan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung für ge­mein­sa­me Kin­der (Kin­des­un­ter­halt) und ge­ge­be­nen­falls auch für den an­de­ren El­tern­teil be­ste­hen. So kann der be­treu­en­de El­tern­teil un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen einen Un­ter­halts­an­spruch ge­gen den an­de­ren El­tern­teil we­gen der Be­treu­ung der ge­mein­sa­men Kin­der gel­tend ma­chen. Bei ver­hei­ra­te­ten El­tern kom­men nach Tren­nung und Schei­dung noch wei­te­re Un­ter­halts­an­sprü­che in Be­tracht.

Zu­sätz­lich kön­nen bei fi­nan­zi­el­len Eng­päs­sen staat­li­che Leis­tun­gen, wie z. B. der Mehr­be­darf für Al­lein­er­zie­hen­de, Un­ter­halts­vor­schuss oder Wohn­geld hel­fen. STARK in­for­miert Sie da­her nicht nur über be­ste­hen­de Un­ter­halts­an­sprü­che, son­dern auch über staat­li­che Un­ter­stüt­zung nach ei­ner Tren­nung.

Mehr erfahren
Zu sehen ist eine große Euromünze mit jeweils einer Hand darüber und darunter.

Finanzielle Belastungen nach einer Trennung können durch Unterhalt oder staatliche Unterstützung abgemildert werden

Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösungen

Kon­flik­te über die Wahr­neh­mung der El­tern­ver­ant­wor­tung las­sen sich oft ver­mei­den, wenn Sie ein­ver­nehm­li­che Lö­sun­gen fin­den und die­se in ei­ner El­tern­ver­ein­ba­rung fest­hal­ten. Ne­ben kos­ten­lo­sen Be­ra­tungs­an­ge­bo­ten des Ju­gend­am­tes oder von Fa­mi­li­en- und Er­zie­hungs­be­ra­tungs­stel­len kann es bei schwie­ri­gen Rechts­fra­gen hilf­reich sein, bei der Aus­ge­stal­tung ei­ner El­tern­ver­ein­ba­rung an­walt­li­che Hil­fe in An­spruch zu neh­men. Mit an­walt­li­cher Un­ter­stüt­zung kön­nen Sie häu­fig vie­le Rechts­fra­gen in Be­zug auf die Tren­nung oder Schei­dung au­ßer­ge­richt­lich klä­ren.

Ge­lingt ei­ne au­ßer­ge­richt­li­che Ei­ni­gung nicht, dann kön­nen Sie sich an das Fa­mi­li­en­ge­richt wen­den. In Sor­ge- und Um­gangs­ver­fah­ren geht es nicht nur um Ih­re In­ter­es­sen, viel­mehr wird das Ge­richt das Wohl und die Wün­sche des Kin­des bei sei­ner Ent­schei­dung be­rück­sich­ti­gen. Ne­ben dem Ab­lauf die­ser Ver­fah­ren stel­len wir Ih­nen die ver­schie­de­nen pro­fes­sio­nel­len Ak­teu­re vor, die in Kind­schafts­sa­chen vor dem Fa­mi­li­en­ge­richt ein­ge­bun­den sind.

Da ei­ne Schei­dung vom Fa­mi­li­en­ge­richt aus­ge­spro­chen wird, er­hal­ten ver­hei­ra­te­te El­tern, die sich schei­den las­sen wol­len, auch In­for­ma­tio­nen über die Vor­aus­set­zun­gen und den Ab­lauf ei­nes Schei­dungs­ver­fah­rens.

Mehr erfahren
Zwei Männer schütteln sich die Hand vor einem überlebensgroßen Richterhammer und einer Waage.

Konflikte nach einer Trennung können außergerichtlich oder mit Hilfe des Familiengerichts gelöst werden

Vermögensrechtliche Fragen

Bei ei­ner Tren­nung sind Fra­gen in Be­zug auf die bis­lang ge­mein­sam be­wohn­te Fa­mi­li­en­woh­nung und die im Haus­halt vor­han­de­nen Ge­gen­stän­de, ins­be­son­de­re die Woh­nungs­ein­rich­tung, zu klä­ren. Man­che Paa­re ha­ben auch ein ge­mein­sa­mes Kon­to oder ge­mein­sam ein­ge­gan­ge­ne Ver­bind­lich­kei­ten und wol­len wis­sen, wie es da­mit nach ei­ner Tren­nung wei­ter­geht. Bei Ehe­paa­ren und ein­ge­tra­ge­nen Le­ben­s­part­nern ist zu­dem zu klä­ren, ob das ge­mein­sam er­wirt­schaf­te­te Ver­mö­gen auf­zu­tei­len ist (Zu­ge­win­n­aus­gleich) und ob An­sprü­che auf Ver­sor­gungs­an­wart­schaf­ten des an­de­ren Ehe­part­ners bzw. Le­ben­s­part­ners be­ste­hen (Ver­sor­gungs­aus­gleich). In Aus­nah­me­fäl­len be­ste­hen auch bei un­ver­hei­ra­te­ten Paa­ren Aus­gleichs­an­sprü­che nach ei­ner Tren­nung.

Zu die­sen The­men­kom­ple­xen gibt Ih­nen STARK einen ers­ten Über­blick. Da­bei wird auf ver­schie­de­ne Kon­stel­la­tio­nen (et­wa, ob die Fa­mi­li­en­woh­nung ei­ne Miet- oder ei­ne Ei­gen­tums­woh­nung ist) ein­ge­gan­gen so­wie zwi­schen ver­hei­ra­te­ten, ver­part­ner­ten und nicht ver­hei­ra­te­ten Paa­ren dif­fe­ren­ziert.

Mehr erfahren

Nach einer Trennung stellen sich viele vermögensrechtliche Fragen